Mein Leistungsangebot

Ich biete standardmäßig die nachfolgenden Leistungen an:

   Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Ein iSFP zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch sanieren lassen können, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau erreicht werden kann. Die Erstellung eines iSFP wird anteilig mit bis zu 80 Prozent gefördert und bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie bei Vorhandensein eines iSFP einen zusätzlichen Förderbonus.
   Fördermittelbeantragung - Sie möchten Förderungen für Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude wahrnehmen? Dann muss im Rahmen der Antragsstellung in der Regel ein Energieffizienz-Experte (EEE) hinzugezogen und vom Bauvorhaben unabhängig beauftragt werden. Vor Antragstellung erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und nach Fertigstellung einen technischen Projektnachweis, der bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt.
   Energetische Fachplanung und Baubegleitung - Benötigen Sie zusätzliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Umsetzung oder dem Abschluss Ihrer Sanierungsmaßnahme? Leistungen aus dem Bereich der Baubegleitung und energetischen Fachplanung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme zu erbringen sind und durch den EEE erbracht oder beauftragt, geprüft und dokumentiert werden, werden dabei mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.
   Ausstellung von Energieausweisen - Ein Energieausweis informiert, wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird und in welchem energetischen Zustand es sich befindet. Energieausweise sind beispielsweise bei Neuerrichtung eines Gebäudes auszustellen oder Interessenten im Falle eines Immobilienverkaufs oder einer Vermietung vorzulegen. Ob Ihr Gebäude einen Energieausweis benötigt, und wenn ja, welchen, - denn es existieren mit Verbrauchs- und Bedarfsausweisen zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen - dazu berate ich Sie vor der Ausstellung gerne.
   Heizlastberechnung - Die Heizlast eines Gebäudes gibt an, wie viel thermische Energie diesem bei Normaußentemperatur zugeführt werden muss, um die gewünschte Raumtemperatur aufrechterhalten zu können. Eine detaillierte Heizlastberechnung ist damit Voraussetzung für die Heizungsplanung, also die Dimensionierung des Wärmeerzeugers und die Auslegung des Wärmeübertragungssystems (Heizflächen etc.).

Weitere Leistungen im Kontext der Energieberatung für Wohngebäude können gegebenenfalls nach Rücksprache erbracht werden. Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass in meinen Rechnungen gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Meine Leistungen richten sich demnach primär an Privatkunden.

Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.